Projektbegleitende Beratung und Prüfung bei der Einführung neuer IT-Systeme
Der Auswahlprozess neuer IT-Systeme wird oftmals nicht intensiv genug vorgenommen. "Die neu eingeführte Finanz- und Warenwirtschaftslösung wird auf "go live" gesetzt und der "worst case" tritt ein. Die von den Fachbereichen als positiv getesteten und freigegebenen Kernprozesse funktionieren nicht. Unternehmensbereiche stehen still. Es stellt sich heraus, dass nicht alle notwendigen Tests durchgeführt wurden. Die notwendigen Korrekturen erfordern teure Zusatzarbeiten oder weitere Applikationen. Ein klassischer Fall, der durch eine projektbegleitende Prüfung verhindert wird. Die RWT-Gruppe bietet Ihnen hierzu als unabhängiger Dritter umfangreiche Unterstützung, um Ihre Systemeinführung erfolgreich zum Ziel zu führen. Dabei werden Ordnungsmäßigkeitskriterien bereits bei der Entwicklung beziehungsweise bei der Einführung von komplexen rechnungslegungs- und steuerlich relevanten Systemen und Prozessen sichergestellt. Die Aufnahme, Beurteilung und angemessene Anpassung der innerbetrieblichen Prozesse sind neben den spezifischen Softwarefunktionalitäten die Erfolgsfaktoren einer IT-Einführung.
Informationssicherheit und Schwachstellenanalyse
Ist die Authentizität, Autorisierung, Vertraulichkeit, Verbindlichkeit, Integrität und Verfügbarkeit Ihrer Informationen jederzeit gewahrt? Wir unterstützen Sie bei der Analyse der schützenswerten Informationen und der Optimierung der Schutzmaßnahmen. Hierbei bietet sich die Einführung des BSI, CobIT oder einem anderen anerkannten System an.
Archivierung und Datenzugriff nach GDPdU
Die rechtlichen Anforderungen zwingen die Unternehmen heute, rechnungslegungsrelevante Daten meist zehn Jahre oder länger aufzubewahren und jederzeit verfügbar zu haben. Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Daten (GDPdU) erfordern einerseits die Ermittlung steuerrelevanter Daten und andererseits die notwendigen EDV-technischen Maßnahmen. Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung und Implementierung der optimalen Lösung für Ihre Bedürfnisse unter Berücksichtigung der Einhaltung rechtlicher Anforderungen.
Softwarezertifizierung
Die grundsätzliche Übereinstimmung von rechnungslegungsrelevanter Software mit rechtlichen Anforderungen ist ein starkes Kaufargument. Die RWT-Gruppe bietet Ihnen eine Prüfung und Zertifizierung Ihrer Software (IDW PS 880), um die Erfüllbarkeit der rechtlichen Anforderungen zu gewährleisten.
Erhöhung der Prüfungssicherheit und -effizienz zur Jahresabschlussprüfung
Durch unser Spezialistenteam werden ausgewählte Schwerpunkte in Bezug auf rechnungslegungsrelevante IT-Systeme nach Risikoansatz definiert und mit Fokus auf die Jahresabschlussprüfung analysiert (IDW PS 260 und 330). Die Ergebnisse fließen zum einen in das Abschlussprüfungsergebnis ein und zum anderen zeigen wir Ihnen lösungsorientiert Optimierungspotenziale auf.