Outsourcing und Betriebsübergang

Sowohl bei der Fremdvergabe von Leistungen zur Kostenreduzierung und Flexibilisierung des Personalbestandes als auch bei der Übernahme von Tätigkeiten für andere Unternehmen sind die insbesondere vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Regeln zu beachten. Gleichzeitig gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Wir beraten Sie insbesondere in folgenden Fragen:

 

  • Gestaltung eines Betriebsübergangs
  • Auswirkungen auf die Betriebsstruktur
  • Folgen für die Arbeitnehmer und ihre Arbeitsverhältnisse
  • Vorbereitung der Beschäftigten auf den Übergang des Arbeitsverhältnisses
  • Maßnahmemöglichkeit im Fall eines Widerspruchs gegen den Betriebsübergang
  • Begleitung bei Beratungen und Verhandlungen mit dem Betriebsrat

 

Bei Betriebsänderungen besteht Beratungsbedarf insbesondere im Hinblick auf Fragen der Beteiligung und Information des Betriebsrats:

 

  • Unterschiedliche Formen von Betriebsänderungen
  • Verhandlungsverpflichtung
  • Folgen unterlassener Verhandlung
  • Strategische Möglichkeiten der Betriebsänderung

 

Interessenausgleich und Sozialplan sind weitere Gebiete, auf denen wir Sie durch vorausschauende Beratung und in den Verhandlungen mit Betriebsrat unterstützen.

 

  • Mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung
  • Auswahlrichtlinien
  • Kündigungsschutzprozess
  • Interessenausgleich als obligatorisches Verfahren ohne bindende Entscheidung
  • Antrag auf Auflassung der Betriebsänderung durch den Betriebsrat
  • Ermittlung des wirtschaftlichen Umfangs eines Sozialplans
  • Nachteilsausgleich
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