Sowohl bei der Fremdvergabe von Leistungen zur Kostenreduzierung und Flexibilisierung des Personalbestandes als auch bei der Übernahme von Tätigkeiten für andere Unternehmen sind die insbesondere vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Regeln zu beachten. Gleichzeitig gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Wir beraten Sie insbesondere in folgenden Fragen:
Gestaltung eines Betriebsübergangs
Auswirkungen auf die Betriebsstruktur
Folgen für die Arbeitnehmer und ihre Arbeitsverhältnisse
Vorbereitung der Beschäftigten auf den Übergang des Arbeitsverhältnisses
Maßnahmemöglichkeit im Fall eines Widerspruchs gegen den Betriebsübergang
Begleitung bei Beratungen und Verhandlungen mit dem Betriebsrat
Bei Betriebsänderungen besteht Beratungsbedarf insbesondere im Hinblick auf Fragen der Beteiligung und Information des Betriebsrats:
Unterschiedliche Formen von Betriebsänderungen
Verhandlungsverpflichtung
Folgen unterlassener Verhandlung
Strategische Möglichkeiten der Betriebsänderung
Interessenausgleich und Sozialplan sind weitere Gebiete, auf denen wir Sie durch vorausschauende Beratung und in den Verhandlungen mit Betriebsrat unterstützen.
Mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung
Auswahlrichtlinien
Kündigungsschutzprozess
Interessenausgleich als obligatorisches Verfahren ohne bindende Entscheidung
Antrag auf Auflassung der Betriebsänderung durch den Betriebsrat
Ermittlung des wirtschaftlichen Umfangs eines Sozialplans
Nachteilsausgleich