Prüfung von Jahresabschlüssen öffentlicher Unternehmen

Als Wirtschaftsprüfer führen wir für Unternehmen und Eigenbetriebe der öffentlichen Hand gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfungen durch, die den Anforderungen der §§ 316 ff. HGB entsprechen.

 

 

Dabei sind wir vertraut mit den Sonderregelungen zum Rechnungswesen für die Wirtschaftszweige, die im Bereich der öffentlichen Hand regelmäßig vorkommen:

 

 

  • Wohnungsunternehmen
  • Verkehrsunternehmen
  • Versorgungsunternehmen
  • Entsorgungsunternehmen
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

 

Unser risiko- und geschäftsprozessorientierter Prüfungsansatz ermöglicht eine effiziente und wirtschaftliche Prüfungsdurchführung. Dabei fassen wir die Abschlussprüfung auch bei öffentlichen Unternehmen bewusst als betriebswirtschaftliche Prüfung auf, die nicht nur der Erfüllung der gesetzlichen oder satzungsmäßigen Prüfungspflicht dient, sondern auch Erkenntnisse über Schwachstellen und Verbesserungspotenziale liefern kann. In einem Managementletter und/oder in der Schlussbesprechung mit der Geschäftsführung und dem Aufsichtsratsvorsitzenden geben wir wertvolle Hinweise zur Verbesserung von Abläufen sowie zu wirtschaftlichen Risiken und Entwicklungspotenzialen.

 

In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats präsentieren wir in allgemeinverständlicher Sprache die wesentlichen Ergebnisse unserer Prüfung, geben einen komprimierten Überblick über die Abschlusszahlen, nehmen Stellung zur Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und beantworten Fragen.

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