Für öffentliche Körperschaften und Unternehmen der öffentlichen Hand bieten wir als Wirtschaftsprüfer qualifizierte Prüfungs- und Beratungsleistungen. Diese reichen von der klassischen Abschlussprüfung mit Geschäftsführungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 53 HGrG über die Beratung und Unterstützung bei der Umstellung auf doppelte Buchführung bis zur wirtschaftlichen Beurteilung von Investitions- und Finanzierungsvorhaben. Ergänzt werden diese Leistungen durch unser Seminarangebot insbesondere für Aufsichtsräte öffentlicher Unternehmen.
Wir haben Erfahrung mit der Geschäftsweise öffentlicher Unternehmen und beziehen deren nicht kommerzielle Zielsetzung in unsere Prüfungs- und Beratungstätigkeit ein. Genauso sind wir - durch unsere Erfahrung und unsere vielfältigen Kontakte - vertraut mit dem Agieren im öffentlichen bzw. politischen Raum. Wir wissen, dass Entscheidungsprozesse dort häufig anderen Gesetzmäßigkeiten folgen als in typischen Wirtschaftsunternehmen.
Diese Kenntnisse befähigen uns zu echter Politikberatung im Umfeld wirtschaftlicher Sachverhalte und Entscheidungen. Wirtschaftliche Sachverhalte und Beurteilungen stellen wir in einer allgemeinverständlichen Sprache so dar, dass sie von allen Adressaten im politischen Raum verstanden werden können. Dies gilt für unsere schriftlichen Berichte, Stellungnahmen und Gutachten genauso wie für unseren mündlichen Vortrag bei Entscheidungs- und Aufsichtsgremien.
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