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18. Mittelstandsforum Baden-Württemberg – RWT erneut dabei

RWT
Referenten Mittelstandsforum 2021

Billau, Schirmer, Kirschning

Benjamin Schirmer_Mittelstandsforum 2021

Benjamin Schirmer

Wolfgang Kirschning_Mittelstandsforum 2021

Wolfgang Kirschning

Dr. Jakob Billau_Mittelstandsforum 2021

Dr. Jakob Billau

Vortrag der RWT-Experten beleuchtet steuer-, straf- und haftungsrechtliche Risiken in Bezug auf Corona-Hilfen

Als langjähriger Sponsor aus dem Bereich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung war die RWT auch dieses Jahr dabei beim 18. Mittelstandsforum Baden-Württemberg am 17. November 2021.

Das Mittelstandsforum wird mitveranstaltet vom Staatsministerium Baden-Württemberg und bietet mittelständischen Unternehmern, Vertretern der Finanzbranche und Beratern die Plattform, sich in unterschiedlichen Foren über die Zukunftsthemen der Wirtschaft in der Region und zu Fragen der Unternehmensfinanzierung und Unternehmensführung auszutauschen.

Dieses Jahr fand das Mittelstandsforum zum ersten Mal als „Hybrid-Event“ statt, sodass neben der Teilnahme an der Präsenzveranstaltung im Congresscenter der Messe Stuttgart auch virtuell teilgenommen werden konnte.

„Post-Corona – steuer-, straf- und haftungsrechtliche Risiken für den Mittelstand", so der Titel des Forums, das von den RWT-Experten Wolfgang Kirschning, Dr. Jakob Billau und Benjamin Schirmer gestaltet wurde.

Benjamin Schirmer, Unternehmensberater, gab im Vortrag zunächst einen Überblick über die beihilferechtlichen Regelungen der Corona-Hilfen. Wolfgang Kirschning, Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht, informierte die Teilnehmer über die steuerrechtlichen Corona-Maßnahmen, wie die Corona-Steuerhilfegesetze. Er zeigte auf, dass es viele steuerrechtliche Problemfelder bei den Corona-Beihilfen gibt und vieles noch ungeklärt sei, wie z. B. die Allokation von Corona-Hilfen im Unternehmensverbund. Er wies zudem darauf hin, dass die Betriebsprüfung die korrekte Anwendung des „Corona-Steuerrechts“ zum Prüfungsschwerpunkt machen werde.

Im dritten Teil des Vortrags erläuterte Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Jakob Billau welche straf- und steuerrechtliche Risiken zu beachten sind – beispielsweise wie leicht man durch falsche Antragstellung bei Corona-Hilfen in den Straftatbestand des Subventionsbetrugs schlittern könne. Er empfahl bei der Steuererklärung alle kritischen Punkte gegenüber dem Finanzamt offenzulegen und bei festgestellten Fehlern die Korrekturmöglichkeiten nach § 153 AO, § 371 AO, 378 Abs. 3 AO zu nutzen. Zum Abschluss ging er auf die rechtlichen Risiken für Geschäftsleitung und Unternehmer ein.