Kündigungsrecht

Streitigkeiten nach ausgesprochenen Kündigungen landen zunehmend vor den Arbeitsgerichten. Die übliche Abfindungslösung wird immer schwieriger, führt das Ende des Arbeitsverhältnisses doch häufig in eine länger dauernde Arbeitslosigkeit. Damit ist eine klare Prognose über die Wirksamkeit einer Kündigung erforderlich. Probleme entstehen regelmäßig dann, wenn der Kündigung keine Abmahnung vorausgegangen ist, dies aber für die entsprechende Fallgruppe eine Wirksamkeitsvoraussetzung darstellt:

 

  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Personenbedingte Kündigung
  • Verhaltensbedingte Kündigung
  • Personengruppen mit besonderem Kündigungsschutz und Zustimmungsverfahren für die Kündigung dieser Personengruppen
  • Tarifliche Kündigungsschutzregelungen

 

Die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist häufig mit den geringeren Risiken für den Arbeitgeber verbunden. Umfassende Kenntnisse über sozialrechtliche und steuerrechtliche Folgen helfen, sinnvolle Pakete zur Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses zu schnüren.

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