Effektive Kommunikationsmittel sind für den Betrieb von existenzieller Bedeutung. Internet, E-Mail und Telefon können jedoch auch missbraucht werden und führen nicht nur zur zweckwidrigen Verwendung von Arbeitszeit, sondern können den betrieblichen Ablauf gefährden. Das Herunterladen fremder Software birgt Gefahr für die gesamte EDV, die Weitergabe von rassistischem oder pornografischem Schriftgut und Fotos diskreditiert das Unternehmen. Daher müssen Überwachungsmöglichkeiten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben vorgesehen werden:
Privatnutzung
Datenschutz
Grenzen des allgemeinen Arbeitsschutzrechts und der Datenschutzregelung
Überwachung durch den Arbeitgeber und deren Grenzen
Folgen rechtswidriger Überwachung
Mitbestimmung des Betriebsrats und Initiativrecht
Telefon-, Intranet- und Internetnutzung durch den Betriebsrat