Internationales Steuerrecht

Die Globalisierung der Märkte macht nicht vor dem Steuerrecht halt. Wir beraten Sie auch im internationalen Steuerrecht bei der Gestaltung von Auslandsinvestitionen. Wir beraten ausländische Investoren bei allen steuerlichen Fragen zum Standort Deutschland.

 

Unser Beratungsangebot im internationalen Steuerrecht reicht von der Frage der Wohnsitzverlegung von Privatpersonen, den einkommensteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten bei Mitarbeiterentsendungen ins Ausland, Hilfe bei der Gestaltung von Umlageverträgen bis hin zur Problematik der internationalen Verrechnungspreise und von internationalen Umstrukturierungen.

 

Ein zusätzlicher Schwerpunkt ist die fachkundige Beratung bei der Umsatzsteuer bei den grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen innerhalb und außerhalb der EU.

 

Wir können darüber hinaus in allen internationalen Fragen der grenzüberschreitenden Steuerplanung als Mitglied bei HORWATH International auf ein weltweites effizientes Netzwerk von Steuerexperten zurückgreifen. Weltweit sind in dem Verbund rund 19.000 Mitarbeiter in über 80 Ländern beschäftigt.

 

Unsere Partner von HORWATH International verfügen in den jeweiligen Ländern über eine vergleichbare Marktposition und sind durch Philosophie und Arbeitsweise eng mit uns verbunden. Alle Mitglieder werden regelmäßig anspruchsvollen Qualitätskontrollen unterzogen.

 

Internationale steuerliche Anfragen/Aufgaben nehmen wir auch über unsere Tochtergesellschaft RWT HORWATH GMBH (www.rwt-horwath.com) mit Sitz in Stuttgart wahr.