Durch die Internationalisierung der Märkte sind Verträge mit ausländischen Partnern heute für die meisten Unternehmen alltäglich. Hierbei kann es sich um Kooperations-, Liefer- oder Vertriebs-, oder Lizenzverträge handeln. Aber auch der Abschluss von Verträgen im Rahmen von Unternehmensgründungen, Joint Ventures oder Unternehmensakquisitionen ist in vielen Fällen erforderlich.
Wir beraten und unterstützen Sie durch Fertigung von Entwürfen grenzüberschreitender Verträge sowie durch Prüfung von Vertragsentwürfen, die Ihnen von Ihren ausländischen Geschäftspartnern vorgelegt werden – beides selbstverständlich auch in englischer Sprache. Bei Vertragsverhandlungen begleiten und vertreten wir Sie kompetent, um Ihre unternehmerischen Ziele effizient und mit der erforderlichen Rechtssicherheit zu erreichen.
Sofern es während eines Engagements im Ausland oder in der Zusammenarbeit mit ausländischen Vertragspartnern einmal zu rechtlichen Schwierigkeiten kommen sollte, unterstützen wir Sie selbstverständlich auch bei deren Lösung, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit unseren anwaltlichen Kooperationspartnern vor Ort.
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