Gesellschafts- und Unternehmensrecht

Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen sind traditionell ein Tätigkeitsschwerpunkt der RWT Anwaltskanzlei. Die Motive für gesellschaftsrechtliche Gestaltungen sind vielfältig. Ein Unternehmen soll neu gegründet, durch Erwerb eines anderen Unternehmens oder Aufnahme von Mitgesellschaftern erweitert, ganz oder zum Teil auf Nachfolger übertragen, in einzelne Unternehmenszweige aufgeteilt oder ganz bzw. teilweise verkauft werden. Die Wirkungen dieser Maßnahmen reichen vom Handels- und Gesellschaftsrecht bis hin zum Erbrecht und Steuerrecht. Maßgeschneiderte und individuelle Lösungen sind daher unverzichtbarer Bestandteil einer gesellschaftsrechtlichen Beratung.

 

Wir beraten sowohl im Recht der Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, GmbH & Co. KG) als auch im Recht der Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA). Darüber hinaus sind wir auch im Stiftungsrecht und im Vereinsrecht tätig.

 

Im Unternehmensrecht beraten wir Sie bei der Gestaltung der Vertragsbeziehungen Ihres Unternehmens und vertreten Ihre Interessen gegenüber Vertragspartnern und bei vertragsrechtlichen Streitigkeiten.