Vertretung in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Angesichts des komplexen Instrumentariums strafprozessualer Eingriffsmaßnahmen sind dem steuerlichen Berater in aller Regel in einem Ermittlungsverfahren Grenzen gesetzt. Die Hinzuziehung eines auf die Strafverteidigung spezialisierten Rechtsanwaltes erweist sich vor diesem Hintergrund stets als sinnvoll. In enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater vertreten wir die betroffenen Steuerpflichtigen im Ermittlungsverfahren bis hin zur gerichtlichen Verhandlung.

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