Das Steuerstrafverfahren ist untrennbar mit dem Besteuerungsverfahren verbunden. Im Besteuerungsverfahren werden die entscheidenden Weichen für das Strafverfahren gestellt. Eine fehlende Koordination der steuerlichen Beratung kann sich sehr negativ auf eine effektive strafrechtliche Verteidigung auswirken. Aufgrund ihrer einschlägigen steuerrechtlichen Kenntnisse sind unsere Strafverteidiger in der Lage, Sie auch im Besteuerungsverfahren jederzeit kompetent zu vertreten.