Wir beraten und unterstützen Kommunen und andere Gebietskörperschaften aller Größen bei der Umstellung Ihres Rechnungswesens von der Kameralistik auf die Doppik. Schon heute bereiten wir uns auf die in den nächsten Jahren erforderlich werdende Umstellung des Rechnungswesens der Kommunen vor.
Wir beobachten die aktuellen Pilotprojekte, die Entwicklung der Rechtslage und sammeln Informationen, die wir für Kommunen und andere Auftraggeber nutzbringend im Umstellungsprozess einsetzen können.
Nach erfolgter Umstellung beraten wir insbesondere kleinere Gemeinden und Städte sowohl bei der laufenden Bearbeitung der Buchhaltung im System der Doppik als auch bei der jährlichen Aufstellung des Jahresabschlusses nach HGB. Dabei kann in die Buchhaltung auch eine Kostenstellen- und bei Bedarf auch Kostenträgerrechnung integriert werden zum Beispiel für die zukünftige Budgetüberwachung.
Selbstverständlich übernehmen wir nach Bedarf auch das komplette Erstellen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Dabei besprechen wir die bilanzpolitischen Vorgaben des Auftraggebers und setzen diese in der Abschlusserstellung um.