Umstellung des Rechnungswesens auf Doppik

Wir beraten und unterstützen Kommunen und andere Gebietskörperschaften aller Größen bei der Umstellung Ihres Rechnungswesens von der Kameralistik auf die Doppik. Schon heute bereiten wir uns auf die in den nächsten Jahren erforderlich werdende Umstellung des Rechnungswesens der Kommunen vor.


Wir beobachten die aktuellen Pilotprojekte, die Entwicklung der Rechtslage und sammeln Informationen, die wir für Kommunen und andere Auftraggeber nutzbringend im Umstellungsprozess einsetzen können.

 
Bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz beraten wir Gemeinden und Städte bei der Bilanzierung der verschiedenen Sachverhalte. Nach erfolgter Umstellung bieten wir Hilfestellung sowohl bei der laufenden Bearbeitung der Buchhaltung als auch bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des kommunalen Gesamtabschlusses.
 

Selbstverständlich übernehmen wir nach Bedarf auch die komplette Erstellung der Eröffnungsbilanz, des Jahresabschlusses oder des kommunalen Gesamtabschlusses. Dabei besprechen wir die bilanzpolitischen Vorgaben des Auftraggebers und setzen diese in der Abschlusserstellung im Rahmen der GemHVO um.

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