Im Bankrecht beraten wir vorwiegend Kreditinstitute in allen Rechtsfragen, die in Zusammenhang mit dem Bank- und Kreditgeschäft auftreten. Hierzu gehört die Beratung und Prozessvertretung in den Bereichen Kredit- und Kreditsicherungsrecht, Bankenhaftung sowie Wertpapier- und Kapitalanlagerecht.
Daneben beraten wir generell in sämtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Darlehen, Krediten und deren Sicherung (z. B. durch Bürgschaften, Grundschulden, Sicherungsübereignungen, Pfandrechten etc.) ergeben.