Bankrecht

Im Bankrecht beraten wir vorwiegend Kreditinstitute in allen Rechtsfragen, die in Zusammenhang mit dem Bank- und Kreditgeschäft auftreten. Hierzu gehört die Beratung und Prozessvertretung in den Bereichen Kredit- und Kreditsicherungsrecht, Bankenhaftung sowie Wertpapier- und Kapitalanlagerecht.

 

Daneben beraten wir generell in sämtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Darlehen, Krediten und deren Sicherung (z. B. durch Bürgschaften, Grundschulden, Sicherungsübereignungen, Pfandrechten etc.) ergeben.

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