Bei Unternehmen der öffentlichen Hand ist - unabhängig von der Rechtsform – im Regelfall ein Aufsichtsrat eingerichtet. Zu den gesetzlichen Überwachungspflichten des Aufsichtrats gehört es, den von Vorstand bzw. Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Gewinnverwendungsvorschlag zu prüfen und auch die wirtschaftlichen Planungen der Unternehmensleitung zu überwachen. Dabei ist jeder Aufsichtsrat verpflichtet, sich ein eigenes Urteil zu bilden und sich gegebenenfalls die dafür notwendige Sachkenntnis anzueignen.
Damit jedes Aufsichtsratsmitglied – unabhängig von Vorkenntnissen aus der eigenen Ausbildung und Berufstätigkeit – in der Lage ist, die von ihm erwartete Überwachungsaufgabe qualifiziert zu erfüllen, bieten wir entsprechende Schulungen für Aufsichtsräte an. Zusammen mit Rechtsanwälten der RWT Anwaltskanzlei haben wir ein Seminarprogramm für Aufsichtsräte öffentlicher Unternehmen entwickelt mit folgendem Inhalt:
- Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats innerhalb der Unternehmensverfassung (Corporate Governance)
- Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses
- Grundlagen der Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden in der Bilanz
- Interpretation der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens auf Basis des Jahresabschlusses
- Aufbau und Inhalt des Lageberichts
- Der Lagebericht als Informationsquelle für den Aufsichtsrat
- Aufgabe und Inhalt der Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer
- Aufbau und Inhalt des Prüfungsberichts
- Der Prüfungsbericht als Informationsquelle für den Aufsichtsrat
- Der Wirtschaftsplan: Aufbau, Inhalt und Interpretation