Arbeits- und Handelsvertreterrecht

Rechtsberatung für Arbeitgeber, Organmitglieder und leitende Angestellte

Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitgeber dient der notwendigen Gestaltung der Arbeitsbedingungen zur Umsetzung der Geschäftsziele. Die drei klassischen Phasen des Arbeitsverhältnisses, Einstellung des Arbeitnehmers, Gestaltung und Entwicklung der Beschäftigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden dabei von Beginn an übergreifend entwickelt. 

 

Die Vertragsgestaltung und Abwicklung für das einzelne Arbeitsverhältnis (individuelles Arbeitsrecht) und die Folgen und Wirkungsweisen von Tarifverträgen und der Handlungen von Betriebsräten (kollektives Arbeitrecht) sind eng miteinander verzahnt und führen nur bei zusammenhängender Betrachtung und Gestaltung zum angestrebten Geschäftserfolg.

 

Insbesondere beraten wir Sie in allen direkt den Arbeitnehmer betreffende Fragen wie

 

  • Vertragsgestaltung
  • Teilzeit und Befristung
  • Vergütungssysteme
  • Kündigungsrechtsfragen
  • Wirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
  • Sozial- und steuerrechtliche Folgen der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Eingliederungsmanagement für Behinderte
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Entsendungsverträge

 

Auch in Fragen der betrieblichen Gestaltung mit Tarifvertragsparteien und Betriebsräten beraten wir Sie, begleiten Sie in Verhandlungen und vertreten Sie in gerichtlichen Verfahren oder vor der Einigungsstelle:

 

  • Outsourcing und Betriebsübergang
  • Allgemeine Dienstwagennutzungsregelungen
  • Kurzarbeit
  • Gleitzeit und Flexibilisierung von Arbeitszeit
  • Internet, E-Mail und Telefonnutzung
  • Betriebliche Altersversorgung, von der Einführung bis zur Beendigung
  • Betriebsänderungen
  • Interessenausgleich und Sozialpläne
  • Haustarifverträge, Sanierungstarifverträge

 

Weiterhin entwickeln wir Lösungen in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung und der Unternehmensmitbestimmung:

 

  • Informations- und Einsichtsrechte von Betriebsräten
  • Beratungsanspruch des Wirtschaftsausschusses
  • Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
  • Eilmaßnahmen und Dringlichkeitsverfahren
  • Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  • Einigungsstellenverfahren
  • Betriebliche Restrukturierungsmaßnahmen
  • Massenentlassungsverfahren und Sozialpläne
  • Besetzung des Aufsichtsrates mit Arbeitnehmervertretern