Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitgeber dient der notwendigen Gestaltung der Arbeitsbedingungen zur Umsetzung der Geschäftsziele. Die drei klassischen Phasen des Arbeitsverhältnisses, Einstellung des Arbeitnehmers, Gestaltung und Entwicklung der Beschäftigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden dabei von Beginn an übergreifend entwickelt.
Die Vertragsgestaltung und Abwicklung für das einzelne Arbeitsverhältnis (individuelles Arbeitsrecht) und die Folgen und Wirkungsweisen von Tarifverträgen und der Handlungen von Betriebsräten (kollektives Arbeitrecht) sind eng miteinander verzahnt und führen nur bei zusammenhängender Betrachtung und Gestaltung zum angestrebten Geschäftserfolg.
Insbesondere beraten wir Sie in allen direkt den Arbeitnehmer betreffende Fragen wie
Vertragsgestaltung
Teilzeit und Befristung
Vergütungssysteme
Kündigungsrechtsfragen
Wirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Sozial- und steuerrechtliche Folgen der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
Mutterschutz und Elternzeit
Eingliederungsmanagement für Behinderte
Arbeitnehmerüberlassung
Entsendungsverträge
Auch in Fragen der betrieblichen Gestaltung mit Tarifvertragsparteien und Betriebsräten beraten wir Sie, begleiten Sie in Verhandlungen und vertreten Sie in gerichtlichen Verfahren oder vor der Einigungsstelle:
Outsourcing und Betriebsübergang
Allgemeine Dienstwagennutzungsregelungen
Kurzarbeit
Gleitzeit und Flexibilisierung von Arbeitszeit
Internet, E-Mail und Telefonnutzung
Betriebliche Altersversorgung, von der Einführung bis zur Beendigung
Betriebsänderungen
Interessenausgleich und Sozialpläne
Haustarifverträge, Sanierungstarifverträge
Weiterhin entwickeln wir Lösungen in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung und der Unternehmensmitbestimmung:
Informations- und Einsichtsrechte von Betriebsräten
Beratungsanspruch des Wirtschaftsausschusses
Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
Eilmaßnahmen und Dringlichkeitsverfahren
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
Einigungsstellenverfahren
Betriebliche Restrukturierungsmaßnahmen
Massenentlassungsverfahren und Sozialpläne
- Besetzung des Aufsichtsrates mit Arbeitnehmervertretern