Arbeitsrecht

  • Arbeitgeber
  • Geschäftsführer, Vorstände und andere Organmitglieder sowie
  • leitende Angestellte

erhalten bei uns Beratung zu allen arbeitsrechtlichen Themen und
Problemstellungen, insbesondere:

  • Arbeitsvertrag und Arbeitsbedingungen
  • Kündigung und Aufhebungsvertrag
  • Restrukturierung, Umstrukturierung und Betriebsübergang
  • Tarifvertragsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmungsangelegenheiten
  • Verhandlungen mit Betriebsräten, Behörden, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Internationaler Einsatz von Mitarbeitern / Entsendung (Expatriates)
  • Sozialversicherungspflicht

 
Wir garantieren höchste Qualität und bestmöglichen Nutzen:

  • alle im Bereich Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwälte haben die Zusatzqualifikation Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • ganzheitliche Berücksichtigung aller Phasen des Arbeitsverhältnisses: Einstellung, Gestaltung/Entwicklung und Beendigung
  • integrierte Betrachtung von individuellem Arbeitsrecht (Individualverträge) und kollektivem Arbeitsrecht (Betriebsvereinbarung und Tarifverträge)
  • langjährige Erfahrung mit zahlreichen Branchen und deren Tarifverträgen